Rechtsprechung
   RG, 25.09.1934 - III B 11/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,415
RG, 25.09.1934 - III B 11/34 (https://dejure.org/1934,415)
RG, Entscheidung vom 25.09.1934 - III B 11/34 (https://dejure.org/1934,415)
RG, Entscheidung vom 25. September 1934 - III B 11/34 (https://dejure.org/1934,415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, daß das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH, Beschluß vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 unter II; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 10 W 114/08

    Streitwert bei Erhebung einer Widerklage

    Hiervon ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" grundsätzlich auszugehen, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGH, a.a.O.; NJW-RR 2003, 713; BGHZ 43, 31; RGZ 145, 164; Hartmann, a.a.O., RdNr. 10 ff: Nämlichkeit des Streitgegenstandes).
  • LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt

    Für die Entscheidung der Frage, ob Klage und Widerklage "denselben Gegenstand" betreffen, stellt die Rechtsprechung üblicherweise auf eine bereits vom Reichsgericht (RGZ 145, 164, 166) entwickelte Abgrenzung ab: Maßgeblich könne nicht der sog. "zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff" sein, weil danach wegen der unterschiedlichen Anträge von Klage und Widerklage immer verschiedene Streitgegenstände anzunehmen wären.
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    Zur Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender Behauptungen einer- und unzulässiger (Dritt-)Widerklage auf Unterlassung von ausschließlich der Rechtsverfolgung dienendes Vorbringen der Klägerseite andererseits (Abgrenzung zu RGZ 145, 164, 166 und Fortführung von BGH WM 1987, 1114).

    b) Für die Entscheidung der Frage, ob Klage und Widerklage "denselben Gegenstand" betreffen, stellt die Rechtsprechung üblicherweise auf eine bereits vom Reichsgericht (RGZ 145, 164, 166) entwickelte Abgrenzung ab: Maßgeblich könne nicht der sog. "zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff" sein, weil danach wegen der unterschiedlichen Anträge von Klage und Widerklage immer verschiedene Streitgegenstände anzunehmen wären.

  • OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13

    Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien

    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11

    Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall

    13 Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 367/51

    Streitwert bei Gesamtschuldnern

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11

    Bestimmung des Kostenstreitwerts bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06

    Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf

    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 , NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06 , Nds. Rpfl.
  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 7 WF 20/02

    Zivilprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Widerklage;

  • KG, 13.12.2001 - 8 W 372/01

    Zur Wertzusammenrechnung bei Klage und Feststellungshilfswiderklage im

  • OLG München, 18.01.1996 - 26 WF 1270/95
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 10/91

    Streitwert: Klage und Widerklage

  • OLG Hamburg, 04.01.2022 - 2 WF 96/21

    Antrag auf Aufhebung einer Ehe und hilfsweise deren Scheidung; Beschwerde gegen

  • OLG Celle, 14.11.1984 - 2 W 82/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht